| Satzung | |
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1. Abschnitt: Grundsätzliches
§1 [Präambel] (1) 1Die Würde des Kegels ist unantastbar. ²Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung eines jeden Kegelbruders. §2 [Gültigkeit] (1) 1Diese Satzung gilt für alle Mitglieder des Kegelclubs und am Kegelabend anwesenden Special Guests. §3 [Ausschluss eines Kegelbruders] (1) 1Kein Kegelbruder darf aus dem Kegelclub ausgeschlossen werden. §4 [Verlassen des Kegelclubs durch ein Kegelclubmitglied] (1) 1Verlässt ein Kegelbruder den Kegelclub, so hat er den Kegel beim Präsidenten abzugeben und seine Schulden zu zahlen. §5 [Monatlicher Beitrag] (1) 1Jeder Kegelbruder hat einen monatlichen Beitrag von 5 Euro zu leisten. §6 [Schulden] (1) 1Sollten die Schulden eines Kegelbruder den Betrag von 100€ überschreiten, darf er am Kegelabend nicht mehr an der Königspartie teilnehmen und hat während des gesamten Kegelabends ausschließlich Tee oder Milch zu trinken. §7 [Zahlungen] (1) 1Alle Zahlungen sind unmittelbar an den Kassenwart zu leisten. §8 [Acht] (1) 1Paragraph Acht §9 [Kegel] (1) 1Jeder Kegelbruder erhält, je nach Abschneiden bei der Königspartie, einen Kegel, welchen er immer, außer an Discoabenden, beim Sport, bei Klausuren & bei Prüfungen, bei sich zu tragen hat. (2) 1Kann ein Kegelbruder den Kegel, auf Verlangen, nicht vorzeigen, so hat er 5€ zu zahlen und dem verlangendem Kegelbruder ein Bier oder einen Schnaps auszugeben. ²Der Kegel ist bei Nachfrage unaufgefordert aus dem Auto zu holen, falls er sich dort befindet. (3) 1Verliert ein Kegelbruder seinen Kegel, darf er 24 Stunden nicht danach gefragt werden, es sei denn, es liegt ein Sonn- oder Feiertag dazwischen, dann verlängert sich die Frist auf 48 Stunden. §10 [Hausbetrieb] 1 1Der Hausbetrieb des Kegelclubs sind die Ruhrstadt Kegelbahnen auf der Ruhrstraße in Witten.
2. Abschnitt: Der Kegelabend
§11 [Verspätungen] (1) 1Wer verspätet zum Kegeln erscheint, zahlt pro angefangene acht Minuten einen Euro in die Kegelkasse, es sei denn es liegt ein triftiger Grund vor oder der Kegelbruder hat sich vorher beim Präsidenten, sollte dieser verhindert sein beim Vize-Präsidenten, entschuldigt. ²Im Zweifelsfall entscheidet die Mehrheit der am Kegelabend Anwesenden und nicht verspäteten Mitglieder, was als entschuldigt gilt. §12 [Nichterscheinen] (1) 1Wer nicht zum Kegeln erscheinen kann, hat sich zuvor beim Präsidenten, sollte dieser verhindert sein beim Vize-Präsidenten, bis 18:00 Uhr des Kegelabends abzumelden, §3 bleibt hierbei unberührt. ²Fehlt ein Kegelbruder an einem Kegelabend unentschuldigt, so hat er 15 Euro in die Kegelkasse zu zahlen. §13 [Frauen] (1) 1Während des Kegelabends haben keine Frauen, außer der Kellnerin, anwesend zu sein. §14 [Klingel] (1) 1Wer die Schnur berührt oder die Kugel so dagegen wirft, dass die Klingel läutet, zahlt 50 Cent. ²Wird ein Kegelbruder gegen die Klingel geschubst, zahlt derjenige, der geschubst hat. §15 [Verlorenes Spiel] (1) 1Der Verlierer eines Spiels, ausgenommen der Königspartie, zahlt einen Euro in die Kegelkasse. §16 [Gosse] (1) 1Es kostet 10 Cent, eine Kugel in die Gosse zu werfen. §17 [Ablaufen einer Kugel] (1) 1Erreicht ein Kegelbruder, parallel zur Bahn laufend, die Höhe der rollenden Kugel des kegelnden Kegelbruders und hält diese auf, so hat der Kegelbruder, der die Kugel geworfen hat, einen Euro zu zahlen. Gelaufen werden darf nur vom Tisch aus und erst, wenn die Kugel die Hand des Keglers verlassen hat. Der laufende Kegelbruder ist von §11 befreit. ²Der Wurf zählt in diesem Fall als Gosse. §18 [Vom Stuhl fallen] (1) 1Wer ohne Fremdeinwirkung vom Stuhl fällt, zahlt fünf Euro in die Kegelkasse. §19 [Umfallen beim Kegelvorgang] (1) 1Wer beim Kegelvorgang ohne Fremdeinwirkung umfällt, zahlt fünf Euro in die Kegelkasse. §20 [Bahn verfehlen] (1) 1Wer beim Kegeln mit der Kugel die Bahn verfehlt, zahlt 2,50 Euro in die Kegelkasse. §21 [Handy-Benutzung] (1) 1Wer am Kegelabend zwischen 20:00 – 23:00 Uhr ein Handy benutzt, zahlt einen Euro in die Kegelkasse. ²Unter benutzen im Sinne von Satz 1 ist das Anrufen, Angerufen werden und ebenfalls das ledigliche Spielen am Handy zu verstehen. ³Handys haben während des gesamten Kegelabends nichts auf dem Tisch zu suchen. 4Wer gegen Satz 3 verstößt, zahlt ebenfalls einen Euro in die Kegelkasse. §22 [Abendplanung] (1) 1Am Kegelabend ist es zwischen 20:15 – 22:45 Uhr untersagt, den weiteren Abend nach dem Kegeln zu planen. ²Wer gegen Satz 1 verstößt, zahlt zwei Euro in die Kegelkasse. §23 [Kegel] (1) 1Wer seinen Kegel am Kegelabend nicht dabei hat, zahlt zehn Euro in die Kegelkasse. §24 [Kegelshirt] (1) 1Wer sein Kegelshirt am Kegelabend nicht trägt, zahlt zehn Euro in die Kegelkasse. §25 [Kegelschuhe] (1) 1Wer seine Kegelschuhe am Kegelabend nicht trägt, zahlt fünf Euro in die Kegelkasse. §26 [Tee bestellen] (1) 1Wer am Kegelabend einen Tee bestellt, muss 20 Liegestütze machen. §27 [Phrasenschwein] (1) 1Es ist ein Phrasenschwein eingerichtet, in das, bei Benutzung einer Phrase, 50 Cent einzuzahlen ist. ²Eine Phrase ist eine inhaltsleere, abgegriffene, floskelhafte Aussage. ³Ob dies der Fall ist, hat der Kegelclub durch skandieren des Wortes „Phrasenschwein“ und heftiges Gejohle zu entscheiden. 4Abweichend von Satz 1 ist es möglich an Stelle der pro Phrase anfallenden 50 Cent, einmalig pro Abend drei Euro zu zahlen und dafür beliebig viele Phrasen in den Raum werfen zu dürfen. §28 [Pillemann] (1) 1Wer das Pillemannspiel verliert, muss sich im Anschluss den Anwesenden als Pillemann vorstellen. ²Für den Rest des Kegelabends, also bis 23:00 Uhr, darf er dann nur noch bei diesem Namen genannt werden. ³Verstößt Jemand gegen Satz 2 so hat er 50 Cent in die Kegelkasse zu zahlen. 4Auch hier ist es möglich einmalig pro Abend drei Euro in die Kegelkasse zu zahlen und somit das Recht zu erwerben, von Satz 2 abzuweichen, vgl. §27 I S. 4. §29 [All-You-Can Phrasenschwein & Pillemann] (1) 1Für einen Betrag von 5 Euro pro Kegelabend in die Kegelkasse, ist es möglich, an diesem Abend von §27 I S. 1 und §28 I S. 2 abzuweichen. §30 [Regelstreitigkeiten am Kegelabend] (1) 1Bei Streitigkeiten über die §§ 9-26 am Kegelabend, entscheidet die Mehrheit der am Kegelabend anwesenden Kegelbrüder. ²Die Abstimmung wird vom Präsidenten geleitet. ³Ist dieser verhindert schreitet an seine Stelle der Vize-Präsident oder ein anderes ausgewähltes Kegelclubmitglied.
3. Abschnitt: Satzungsänderungen
§31 [Satzungsänderungen] (1) 1Satzungsänderungen sind jederzeit mit ¾-Mehrheit unter Stimmabgabe aller Kegelbrüder möglich, wobei §1 zwingend ist.
4. Abschnitt: Ämter
§32 [Präsident] (1) 1Präsident des Kegelclubs ist Sebastian Schüler. §33 [Vize-Präsident] (1) 1Vize-Präsident ist Sebastian Winzbeck. §34 [Kassenwart] (1) 1Kassenwart ist Thomas Neubauer. §35 [Kassenprüfer] (1) 1Kassenprüfer ist Andreas Fey. §36 [Regelwart] (1) 1Regelwart ist Dennis Staude. §37 [Internetwart] (1) 1Internetwart ist Kristian Snaczke. §38 [Fortbildungswart] (1) 1Fortbildungswart ist Arne Ocken. §39 [Kegelwart] (1) 1Kegelwart ist Mario Schubert. §40 [Wort-des-Monats-Wart] (1) 1Wort-des-Monats-Wart ist Jenna Jameson. §41 [Knabberwart] (1) 1Knabberwart ist Christian Preiß. §42 [T-Shirt-Wart] (1) 1T-Shirt-Wart ist Michael Kirbschuss. §43 [Laberwart] (1) 1Laberwart ist Mark Boudewijns. §44 [Bestellwart] (1) 1Bestellwart ist Björn Worbs. §45 [Fotowart] (1) 1Fotowart ist Thomas Neubauer. §46 [Tafelwart] (1) 1Tafelwart ist Jens Günschmann. |




